Folgen der Löschung einer britischen Ltd. aus dem britischen Handelsregister

zivilrechtliche Folgen

Für Gesellschaften aus Drittstaaten ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Recht desjenigen Staates anzuwenden, in dem die betroffene Gesellschaft ihren Verwaltungssitz (sogenannten „Sitztheorie“). Dies führt dazu, dass eine nach dem Recht des Vereinigten Königreichs gegründete Gesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland ab dem 01.01.2021 dem deutschen Gesellschaftsrecht unterfällt. Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt die Rechtsform einer Limited jedoch nicht, so dass die Gesellschaft aufgrund des im deutschen Gesellschaftsrecht geltenden Typenzwangs als diejenige Rechtsform zu behandeln ist, deren Voraussetzung sie tatsächlich erfüllt. Dies kann eine OHG oder auch eine GbR sein. Hatte die Limited nur einen Gesellschafter ist sie als Einzelunternehmen zu behandeln. In diesem Fall geht das Vermögen der Limited im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleingesellschafter über.


Für diese zivilrechtliche Beurteilung der Limited nach dem 01.01.2021 kommt es nicht darauf an, ob die Limited im britischen Handelsregister, dem Company House, registriert ist. Mit der Löschung der Limited aus dem britischen Handelsregister endet die zivilrechtliche Existenz der Limited im Vereinigten Königreich. Das Vermögen der Limited fällt, wenn es sich im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs befindet, an die britische Krone. Auf das Fortbestehen der GbR oder der OHG oder gar des Einzelunternehmens hat dies aber keinen Einfluss.


steuerliche Folgen

Entgegen der zivilrechtlichen Beurteilung ist die Limited mit Sitz im Vereinigten Königreich und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland ertragsteuerlicher aber weiter als Kapitalgesellschaft zu beurteilen, wenn sie im Company House nicht gelöscht wurde. Die Limited unterliegt damit weiter der Körperschaftsteuerpflicht. Tritt sie vor ihrer Löschung im Rechtsverkehr auf, ist sie auch weiterhin Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.



Nach der Löschung der Limited im Company House gibt es in Deutschland jedoch keine steuerpflichtige Kapitalgesellschaft mehr. Mangels Abwicklung führt die Löschung der Limited im Company House zu einer Schlussabrechnung unter Aufdeckung aller stillen Reserven und zu einer Ausschüttung an den oder die Gesellschafter, die zu versteuern ist.


von post 14. Juni 2024
Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer) sind verfassungskonform so auszulegen, dass im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren Wertes zuzulassen ist. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der festgestellte Wert den Wert des Grundstücks erheblich überschreitet.
27. Mai 2024
Trennen sich Eheleute führt dies regelmäßig dazu, dass ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Familienheim auszieht. Überträgt dann der ausgezogene Ehepartner seinen Miteigentumsanteil am Familienheim zusammen mit der Scheidung auf den anderen Ehepartner, kann dies für den ausgezogenen Ehepartner zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen.
20. Juli 2023
Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG auch dann geltend machen können, wenn sie nicht selbst die Verträge mit den Dienstleistern oder Handwerkern abgeschlossen haben. Für die Geltendmachung der Steuerermäßigung genügt in der Regel eine Wohnnebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder auch eine vom Vermieter oder der Verwaltung erstellte Anlage zu dieser Abrechnung, in der die Ausgaben im Sinne des § 35a EStG aufgeführt werden. Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20% der Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € bzw. 1.200 €. Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH vom 20.04.2023 können auch Mieter die Steuerermäßigung beanspruchen , wenn die von ihnen gezahlten Nebenkosten Leistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen enthalten. Die Angaben in den Abrechnungen reichen in der Regel für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung aus, außer es bestehen Zweifel an ihrer Richtigkeit. In diesem Fall muss der Mieter weitere Unterlagen beschaffen oder das Finanzamt bzw. Finanzgericht kann eine Vorlage der Unterlagen seitens des Verwalters oder Vermieters verlangen. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören unter anderem Kosten für die Dachrinnenreinigung, den Schornsteinfeger, Reinigungskosten oder auch Wartungskosten.